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AWO fordert Überprüfung der Vermögensgrenzen bei Hartz IV

Die Rente wird nicht mehr reichen. Deswegen ist jeder Bürger aufgefordert, selbst etwas für seine Altersversorgung zu tun. Pech nur, wenn er 35 Jahre gearbeitet hat und vielleicht mit 57 Jahren arbeitslos wird.
Zuerst ist er noch abgesichert durch das Arbeitslosengeld I, das bei so langer Beschäftigungszeit für 18 Monate gezahlt wird. Vorausgesetzt, der Bezieher ist älter als 55 Jahre.
Wenn er bis dahin noch keine neue Arbeit gefunden hat – und die Aussichten dafür sind denkbar schlecht in einer Wirtschaftskrise, auch als guter Facharbeiter – dann fällt er ins Bodenlose. Sie oder er muss sich mit dem Arbeitslosengeld II bescheiden. Doch bevor es soweit ist, muss erst das eigene Vermögen, mühsam in vielen Arbeitsjahren angespart, aufgezehrt werden. Diese Fälle sind nicht theoretischer Natur. Die AWO-Duisburg weiß von praktischen Beispielen in unserer Stadt. Und Geschäftsführer Wolfgang Krause fordert: Die Vermögensgrenzen bei Hartz IV müssen überprüft werden. Trotz Vorsorge haben die Hartz IV Macher eines übersehen: Wer ordentlich vorgesorgt hat, der hat mehr als 11.400 Euro für seine Altersversorgung zurückgelegt. Jedoch nur 200 Euro pro Lebensjahr für die Altersversorgung sowie die Beiträge für die Riesterrente sind geschützt. Alles andere Vermögen muss „verzehrt” werden, bevor Hartz IV Leistungen überhaupt einsetzen. Ist der Ehepartner womöglich auch arbeitslos, dann entfällt auch die Möglichkeit der Versicherung in der Familienkrankenversicherung. Wolfgang Krause sagt deshalb: „Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Menschen, der sein ganzes Leben redlich und fleißig gearbeitet hat. Dies muss geändert werden!”
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