AWO-Duisburg e. V.

Transparenz

Transparent für die Öffentlichkeit.
Denn Transparenz schafft Vertrauen.

Die AWO-Duisburg e. V. ist ein gemeinnütziger Wohlfahrtsverband. Als Wohlfahrtsverband werden uns Mittel zu treuen Händen gegeben. Dazu zählen Steuergelder, Spenden, Nachlässe und Fördermittel. Das erfordert von uns äußerste Sorgfalt und Transparenz in der Verwendung dieser Gelder. Daher möchten wir Einblick in Zahlen geben und darlegen, an welchen Maßstäben sich die AWO-Duisburg e. V. selbst misst und von anderen messen lässt.

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns verpflichtet, die auf dieser Seite gelisteten zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsdatum

Name:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Duisburg e. V., kurz: AWO-Duisburg
Kuhlenwall 8, 47051 Duisburg

Gründungsdatum:
25.10.1946

Ansprechpartner:
Veysel Keser (Geschäftsführer)
E-Mail: keser@awo-duisburg.de
Tel.: 0203 3095-525

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Die Struktur unseres Handelns regelt die Satzung (siehe Download am Ende der Seite). Leitsätze und Leitbild sind Grundlage für das Handeln in der AWO-Duisburg, kennzeichnen Ziele, Aufgabenverständnis und Methoden unserer Arbeit (Leitbild im Download).

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die AWO-Duisburg e. V. ist laut Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Duisburg-Süd vom 09.06.2020, Steuernummer 109/5841/0199, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass der Verein im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke fördert:

- Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9)

4. Name und Funktion der wesentlichen Funktionsträger

Bei der AWO-Duisburg e. V. existieren angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und wird bei seiner Arbeit unterstützt.

Die Vereinsorgane der AWO-Duisburg e. V. sind die AWO-Konferenz, der Ausschuss, der Erweiterte Vorstand und der Vorstand.

Konferenz: Die Kreiskonferenz, als höchstes Entscheidungsgremium des Vereins, wird alle vier Jahre einberufen und aus dem Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB, dem Erweiterten Vorstand, den Mitgliedern des Ausschusses, der Vereinsrevision und den gewählten Delegierten aus den 12 Ortsvereinen gebildet. Die Konferenz nimmt die Geschäftsberichte und den Prüfbericht der Revision für die zurückliegenden Jahre entgegen, entlastet den Vorstand und wählt den Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB, den Erweiterten Vorstand, die Mitglieder des Ausschusses, die Revisoren und die Delegierten zur Bezirkskonferenz für eine Amtsperiode von vier Jahren.

Kreisausschuss: Zwischen den Konferenzen bildet der Ausschuss das höchste Beschlussgremium. Er wird mindestens halbjährlich einberufen. Zu den Mitgliedern gehören – neben dem Erweiterten Vorstand und den Revisoren - je zwei gewählte Vertreter der einzelnen Ortsvereine oder deren Stellvertreter.

Der Kreisausschuss dient der Kommunikation zwischen den Ortsvereinen. Er stellt und beschließt Anträge an den Erweiterten Vorstand.

Vorstand: Der Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Vertretungsberechtigt ist der Vorsitzende zusammen mit einem Stellvertreter.

Bei der AWO-Duisburg e. V. besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden Manfred Dietrich † und den Stellvertretenden Astrid Hanske und Hubert Honnef.

Erweiterter Vorstand: Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB und mindestens 6 bis zu 10 weiteren Vorstandsmitgliedern.

Die Veränderungen von Organisationsstrukturen und Entscheidungen, die den Verein in seiner Struktur betreffen, können nur durch den Erweiterten Vorstand als Antrag an die Konferenz getroffen werden.

Der Erweiterte Vorstand wurde am 21. September 2018 im Rahmen der Konferenz gewählt. Er besteht aus:

dem Vorsitzenden: Manfred Dietrich † ,
den stellvertretenden Vorsitzenden: Astrid Hanske, Hubert Honnef,
den Vorstandsmitgliedern: Walter Appelrath, Helmut Artner, Giovanni Aru, Heinz Berning, Gisela Döntgen, Ingrid Herbers, Marliese Schreiber-Demming, Hans Weingran
und den Revisoren: Klaus Kaulen, Heinz Osterhold, Thomas Rosenberg.

5. Tätigkeitsbericht

Umfassende Informationen über die Tätigkeiten der AWO-Duisburg e. V. im Jahr 2020 finden sich im Tätigkeitsbericht (siehe Downloads am Ende der Seite).

6. Personalstruktur

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 25 Mitarbeitende beschäftigt. Davon sind 11 Vollzeitkräfte, 7 Teilzeitkräfte und 6 geringfügig Beschäftigte.
Ca. 550 ehrenamtlich Mitarbeitende unterstützen die hauptamtlich Tätigen in verschiedenen Bereichen.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

Der Verein unterzieht sich freiwillig einer jährlichen Prüfung nach dem HGB. Der Jahresabschluss 2020 mit einem positiven Bilanzgewinn von 27 T€ wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH, Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

Bei der AWO-Duisburg e. V. existieren Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Aufgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Person und der branchenübliche Rahmen im Sinne angemessener tariflicher Arbeits- und Entgeltbedingungen berücksichtigt.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die AW0-Duisburg e. V. ist ein Wohlfahrtsverband der Freien Wohlfahrtspflege und Mitglied beim AWO Bezirksverband Niederrhein e. V., Essen.

Der Verein ist an folgenden Gesellschaften als Alleingesellschafter beteiligt:

AWOcasa GmbH
AWO-Campus gGmbH
AWOcura gGmbH
AWO-Integrations gGmbH
AWO-Serva GmbH

10. Zuwendungen und finanzielle Transfers, die mehr als 10 Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

2020 erhielt die AWO-Duisburg e. V. von folgender juristischen Person Leistungsentgelte, die jeweils mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten:

AWOcura gGmbH

Downloads

Downloads

Satzung der AWO-Duisburg e. V.

Leitbild der AWO-Duisburg und ihrer Tochtergesellschaften

Tätigkeitsbericht der AWO-Duisburg e. V.